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Finanzielle Unterstützung durch Fördermittel

Gelder, die der Staat schenkt


Steuerliche Gesichtspunkte und Fördermittel (Stand Oktober 2005)

Fördermittel:

Voraussetzung für eine Förderung durch öffentliche Stellen ist, dass alle Vorhaben, auch wenn sie keine Baugenehmigung benötigen, mit dem bayrischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden und zwar vor der Duchführung.

Die Höhe der Fördermittel bzw. Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt und ausgezahlt.

Kriterien für die Höhe der Fördermittel sind:

  • der denkmalpflegerische Mehraufwand
  • Bedeutung des Denkmals
  • Grad der Gefährdung
  • Leistungsfähigkeit des Eigentümers

Mögliche Förderstellen:

  • Landesamt für Denkmalpflege
  • Landkreis
  • Bezirk
  • bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Entschädigungsfonds)

Über den Ablauf und Vorgang der Anträge beraten wir Sie in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verwaltungen.

Unter Steuerersparnis haben wir Ihnen Musterberechnungen für Förderungen und Steuersparen hinterlegt.
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