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Finanzielle Unterstützung durch FördermittelGelder, die der Staat schenktSteuerliche Gesichtspunkte und Fördermittel (Stand Oktober 2005)
Fördermittel:Voraussetzung für eine Förderung durch öffentliche Stellen ist, dass alle Vorhaben, auch wenn sie keine Baugenehmigung benötigen, mit dem bayrischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden und zwar vor der Duchführung. Kriterien für die Höhe der Fördermittel sind:
Mögliche Förderstellen:
Über den Ablauf und Vorgang der Anträge beraten wir Sie in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verwaltungen. Unter Steuerersparnis haben wir Ihnen Musterberechnungen für Förderungen und Steuersparen hinterlegt. |
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