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Daten und Fakten aus der Seite vom Landesamt für Denkmalpflege

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz definiert Denkmäler als "von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt" (Art. 1 Abs. 1 DSchG).


Wie kann man ein Denkmal in die Liste eintragen/streichen lassen

Um ein Gebäude ins die Denkmalliste einzutragen oder löschen zu lassen muss man sich als erstes mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde oder mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Verbindung setzen. Hier werden dann die nötigen Schritte entschieden.


Wer sind meine Ansprechpartner?

Untere Denkmalschutzbehörde
Landesamt für Denkmalpflege
altbau-juwel –  wir helfen Ihnen die richtigen Ansprechpartner bei den zuständigen Behörden zu finden.


Wie ist der richtige Weg beim Renovieren, Kaufen und Verkaufen?

Jede Immobile ist verschieden und muss individuell betrachtet und begutachtet werden um verlässliche Aussagen treffen zu können. Wir - altbau-juwel - informieren Sie vor Ort über die verschiedenen Möglichkeiten, damit Sie einen sicheren Weg einschlagen können.
Oder Sie holen sich Rat vom  Landesamt für Denkmalpflege

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